Handyverbot an Schulen: Was gilt, was Eltern tun können
Paul Kasten, Mitgründer von TaskBlue · Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit
Ein bundesweites Handyverbot an Schulen gibt es in Deutschland nicht, jedes Bundesland regelt es selbst. Hessen verbietet die private Nutzung an allen öffentlichen Schulen seit dem Schuljahr 2025/26 grundsätzlich, Sachsen seit August 2026 bis Klasse 8. In anderen Ländern beschließt jede Schule eigene Regeln. Eltern helfen am meisten, wenn sie diese Regeln kennen und zu Hause mittragen.
Was in den Bundesländern gilt
Stand Oktober 2026 sieht es so aus. Die Regeln ändern sich gerade schnell, frag im Zweifel an der Schule deines Kindes nach.
- Baden-Württemberg: Jede Schule muss bis zum Schuljahr 2026/27 in ihrer Schulordnung regeln, ob und wann Handys genutzt werden dürfen. Ein Verbot ist erlaubt.
- Bayern: In den Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist die private Nutzung auf dem Schulgelände ausgeschlossen. Ab Klasse 8 entscheidet die Schule.
- Berlin: Jede Schule regelt die Handynutzung selbst in ihrer Hausordnung.
- Brandenburg: An Grund- und Förderschulen müssen private Geräte im Unterricht seit 2025/26 ausgeschaltet und weggepackt sein.
- Bremen (Stadt): Private Nutzung ist an Grundschulen und in der Sekundarstufe I seit Juni 2025 untersagt.
- Hamburg und Niedersachsen: Jede Schule muss verbindliche Regeln beschließen. Für Grundschulen wird empfohlen, Smartphones nicht zu nutzen.
- Hessen: Private Nutzung ist an allen öffentlichen Schulen seit 2025/26 grundsätzlich unzulässig, auch in den Pausen.
- Mecklenburg-Vorpommern: Schulen müssen eigene Regeln festlegen. Das Land empfiehlt, bis Klasse 9 keine private Nutzung zu erlauben.
- Nordrhein-Westfalen: Alle öffentlichen Schulen haben seit Herbst 2025 verbindliche Regeln, etwa die Hälfte verbietet das Handy im Schulbetrieb ganz.
- Rheinland-Pfalz: Ein Verbot bis Klasse 10 ist für den 1. Februar 2027 geplant.
- Saarland: An Grundschulen ist die Nutzung privater Handys seit August 2025 grundsätzlich verboten.
- Sachsen: Verbot an Grundschulen seit Februar 2026, seit August 2026 auch für die Klassen 5 bis 8.
- Sachsen-Anhalt: Kein Landesverbot, die Schulen legen eigene Regeln fest.
- Schleswig-Holstein: Die Schulen regeln es selbst. Das Land empfiehlt private Nutzung erst ab Klasse 10.
- Thüringen: An Grundschulen sind Smartphones im Unterricht, in den Pausen und im Hort grundsätzlich untersagt.
Was Studien zur Ablenkung sagen
In der PISA-Studie 2022 gaben in Deutschland 28 % der 15-Jährigen an, in den meisten oder allen Mathestunden durch die eigene Nutzung digitaler Geräte abgelenkt zu werden. 27 % lenkten Mitschülerinnen und Mitschüler an ihren Geräten ab. Weltweit haben laut UNESCO inzwischen 58 % der Länder ein landesweites Handyverbot an Schulen, 2023 waren es noch 24 %.
Was du als Elternteil tun kannst
Ein Verbot wirkt am besten, wenn es zu Hause nicht als Schikane gilt. Ein paar Ideen:
- Lies die Schulordnung und sprich mit deinem Kind darüber, warum es die Regel gibt.
- Klärt, wie dein Kind dich im Notfall erreicht, etwa über das Sekretariat.
- Unterstütze die Regel, statt während der Schulzeit selbst Nachrichten zu schicken.
- Wenn die Schule keine Regel hat: Sorg dafür, dass die ablenkenden Apps trotzdem in der Schule wegbleiben.
Automatisch in der Schule
Mit TaskBlue legst du die Schule einmal als Ort fest. Kommt dein Kind dort an, verschwinden Spiele und Social Media vom Homescreen, nach Schulschluss sind sie wieder da. Telefon und Nachrichten bleiben nutzbar, solange du sie nicht auswählst. Wie das genau funktioniert, steht unter Handy in der Schule.
Häufige Fragen
Darf die Schule das Handy einziehen?
In mehreren Ländern ja, zum Beispiel in Hessen bis zum Ende des Unterrichtstages. Die genauen Regeln stehen im Schulgesetz deines Landes und in der Schulordnung.
Darf mein Kind das Handy trotz Verbot mitnehmen?
Meist ja. In Hessen und Schleswig-Holstein ist ein generelles Mitbringverbot ausdrücklich unzulässig. Das Handy muss dann aber ausgeschaltet oder weggepackt bleiben.
Quellen
Stand: Oktober 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.
- Handyregeln an Schulen, Kultusministerium Baden-Württemberg, 2025
- Art. 56 BayEUG, Freistaat Bayern, 2026
- Schriftliche Anfrage 19/22291, Abgeordnetenhaus Berlin, 2025
- Pressemitteilung zur Handynutzung an Grund- und Förderschulen, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg, 2025
- Bildungsbehörde führt Handyverbot an Schulen ein, Senatspressestelle Bremen, 2025
- Regeln zur Handynutzung an Hamburger Schulen, Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg, 2025
- Smartphone-Schutzzonen, Hessisches Kultusministerium, 2025
- Nutzungsempfehlung digitale Geräte, Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern, 2025
- Regeln zu Smartphones an Schulen, Niedersächsisches Kultusministerium, 2025
- Klare Handyregeln an nordrhein-westfälischen Schulen, Ministerium für Schule und Bildung NRW, 2026
- Rheinland-Pfalz startet stark ins neue Schuljahr, Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz, 2026
- Digitale Bildung-Gesetz (DiBiG), Ministerium für Bildung und Kultur Saarland, 2025
- Verordnung zur Nutzung privater mobiler Endgeräte in den Klassenstufen 5 bis 8, Sächsisches Staatsministerium für Kultus, 2026
- Zwischen Schutzraum und Lernraum, Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt, 2026
- Erlass Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen, Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung Schleswig-Holstein, 2025
- Schreiben zur Handynutzung an Thüringer Schulen, Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, 2025
- PISA 2022 Results (Volume I and II), Country Notes: Germany, OECD, 2023
- How many countries have phone bans in school?, UNESCO, Global Education Monitoring Report, 2026
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